RADIOLOGIE AM PRÜFSTAND

UNSER BEITRAG

ZU MEHR QUALITÄT UND SICHERHEIT

 

 

 

 

 

AB- UND TEILABNAHME­PRÜFUNGEN

STAATLICH AKKREDITIERTE PRÜFSTELLE

 

müllermed ist das erste private Unternehmen in Österreich, das als Prüfstelle für Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen bei Röntgeneinrichtungen und deren Peripherie akkreditiert wurde.
  • Abnahmeprüfungen an medizinischen Röntgeneinrichtungen, Bildwiedergabegeräten (Monitore), Speicher-Folien-Systemen (Reader)

"Als herstellerunabhängige Prüfstelle sind wir auch eine gute Kontrollinstanz für Wartungs- und Reparaturleistungen des Gerätelieferanten."

 

Daniel Spitzhofer
Experte im Strahlenschutz

 

KONSTANZ­PRÜFUNGEN

GEMÄSS DEN GÜLTIGEN Ö-NORMEN

 

Für alle bauart- und firmenunabhängigen Röntgenanlagen gemäß den gültigen ÖNORMen stellen periodischen Konstanzprüfungen sicher, dass sich bestimmte, im Zuge der Abnahmeprüfung festgestellten Werte nicht wesentlich (innerhalb der Toleranzen) verändern. Die Qualität der Röntgenanlage bzw. der peripheren Geräte bleibt somit in Bezug zur Ausgangslage erhalten.
  • Die Aufzeichnung der Konstanzprüfungen sowie Erstellen der Prüfberichte erfolgt vor Ort und wird in einer behördlich anerkannten Anlagenmappe übergeben
  • Wir sorgen für die Einhaltung der Prüfintervalle nach ÖNORM S 5241
  • Beistellung der für die Konstanzprüfung notwendigen geeichten Prüfmittel
  • Die Verwendung von "hauseigenen" normkonformen Prüfmitteln ist grundsätzlich möglich
  • Schulungen von Konstanzprüfungen zur Selbstdurchführung
  • Durchführung zu Fixpreisen

"Bei Konstanzprüfungen achten wir darauf, den Patientenbetrieb nicht zu stören."


 

Julian Endsdorfer
Qualitätssicherung

 

MAMMOGRAPHIE SCREENING

WIR SIND IHR PARTNER

 

Seit 1. Jänner 2014 läuft das Österreichische Brustkrebs - Früherkennungsprogramm. Wir sind Ihr Partner, um eine zertifizierte Untersuchungseinheit zu werden.
  • In Zusammenarbeit mit dem Mammographie Sreening Referenzzentrum für technische Qualitätssicherung (RefZQS) können wir auf mehrjährige Erfahrung zurückgreifen, um Sie bei der Anhebung auf EUREF-Ö Niveau (EUREF-TQS) zu unterstützen.

"Dabei wird ihr System anhand eines reglementierten Prüfverfahrens optimiert, um befundstörende Artefakten, Inhomogenitäten, etc. vorzubeugen."

 

Harald Wolfesberger
Experte im Strahlenschutz

 

MEDIZIN­PHYSIKALISCHE BERATUNG

GEMÄSS AKTUELLER MEDIZINISCHER STRAHLENSCHUTZ­VERORDNUNG

 

Gemäß § 22 der Medizinischen Strahlenschutz­verordnung idF BGBl. II Nr. 353/2020 sind bei strahlen­diagnostischen und interventions­radiologischen Verfahren mit hohen Patienten­dosen (Computer­tomographie und interventionelle Radiologie/­Angiographie) Medizinphysiker, -innen hinzuzuziehen.


 

BERATUNG

Wir beraten Sie gerne prompt, persönlich und individuell abgestimmt auf Ihre Anforderungen.

 

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Strahlenschutz­technische Projekt­begleitung

von der Planung bis zur Beantragung der Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit

 

Planungsphase

Bereits in der Planungsphase für Ihr Projekt begleiten wir Sie beratend und stimmen mit Ihnen die voraussichtlich erforderlichen weiteren Schritte ab. Auf Wunsch nehmen wir an orientierenden Begehungen von Räumlichkeiten beim Kunden teil und erörtern die spezifischen baulichen und organisatorischen Optionen.

 

Wir klären diese Fragen gemeinsam mit der Projektleitung und dem Betreiber und nehmen auf Wunsch bereits frühzeitig in der Planungsphase Kontakt mit der zuständigen Behörde auf, um einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten.

 

  • Strahlenschutzgutachten gem. ÖNORM S 5212
  • Aufstellungsplan
  • Nutzstrahlrichtungen
  • Umliegende Räumlichkeiten
  • Vorhandene / geplante Bausubstanz
  • Technische Datenblätter
  • Geplante Betriebsbelasung
Gemeinsam erörtern wir außerdem die Notwendigkeit von weiteren baulichen Strahlenschutzmaßnahmen, wie Türkontaktschalter, Zutrittssperren, Warnlampen und ähnlichem.

Beantragen der Errichtungs­bewilligung

Im Falle der Notwendigkeit einer Errichtungsbewilligung setzen wir für Ihren Kunden ein entsprechendes Antragsschreiben auf und reichen dieses gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.

 

 

Allfällige Detailfragen zum Projekt klären direkt und unmittelbar mit der Behörde und sorgen damit für eine rasche Erledigung und Übermittlung des Bewilligungsbescheides.

Bauphase

Wenn (Um)Bauarbeiten am Strahlenanwendungsraum erforderlich sind, unterstützen wir Sie und die Bauleitung bei der Interpretation der Ergebnisse des Strahlenschutzgutachtens und beraten bei der Umsetzung der baulichen Strahlenschutzmaßnahmen.

 

Auf Wunsch fertigen wir nach Abschluss der Bauarbeiten die für die Erlangung der behördlichen Bewilligung erforderliche Strahlenschutzbauzeichnung an.

Inbetrieb­nahme

Im Zuge der Inbetriebnahme des neuen Röntgengerätes unterstützen wir Sie mit der Durchführung der Abnahmeprüfungen nach den gültigen Normen und durch Anfertigung des Strahlenschutz-Prüfberichtes gem. ÖNORM S 5214-1 (Überprüfung des bautechnischen Strahlenschutzes).

 

Damit die Inbetriebnahme möglichst zügig abgeschlossen wird und der Kunde rasch die Arbeit mit seinem neuen Röntgengerät aufnehmen kann, koordinieren wir die erforderlichen messtechnischen Tätigkeiten nach Möglichkeit so, dass diese direkt im Anschluss an die finalen Einstellungen durch Ihre Techniker und in einem Zuge durchgeführt werden.

Beantragen der Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit

Im Zuge der Inbetriebnahme des neuen Röntgengerätes unterstützen wir Sie mit der Durchführung der Abnahmeprüfungen nach den gültigen Normen und durch Anfertigung des Strahlenschutz-Prüfberichtes gem. ÖNORM S 5214-1 (Überprüfung des bautechnischen Strahlenschutzes).
Damit die Inbetriebnahme möglichst zügig abgeschlossen wird und der Kunde rasch die Arbeit mit seinem neuen Röntgengerät aufnehmen kann, koordinieren wir die erforderlichen messtechnischen Tätigkeiten nach Möglichkeit so, dass diese direkt im Anschluss an die finalen Einstellungen durch Ihre Techniker und in einem Zuge durchgeführt werden.

"Gerne stehen wir beratend und unterstützend für Ihr Projekt zur Seite. Wir unterstützen Sie gerne auch bei der Abstimmung mit den Behörden und der Teilnahme an Bewilligungsverhandlungen und Überprüfungen."

 

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schopf

Leiter  Akademie I Projektmanager
 

Tel:  +43 7282 20797-2810
Mail: andreas.schopf@muellermed.at


 

BERATUNG

Wir beraten Sie gerne prompt, persönlich und individuell abgestimmt auf Ihre Anforderungen.

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