AB- UND TEILABNAHME­PRÜFUNGEN

STAATLICH AKKREDITIERTE INSPEKTIONSSTELLE

 

müllermed ist das erste private Unternehmen in Österreich, das für Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen an Röntgeneinrichtungen und deren Peripherie staatlich akkreditiert wurde.

  • Abnahmeprüfungen an medizinischen Röntgeneinrichtungen, Bildwiedergabegeräten (Monitore)

"Als herstellerunabhängige Inspektionsstelle sind wir eine wertvolle Kontrollinstanz – etwa zur Überprüfung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten des Gerätelieferanten. Unsere neutrale Begutachtung erhöht die Sicherheit und stärkt das Vertrauen in Ihre Technik."

 

Daniel Spitzhofer
Experte im Strahlenschutz

 

KONSTANZ­PRÜFUNGEN

ZUVERLÄSSIG UND PRAXISNAH

 

Konstanzprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung. Diese stellen sicher, dass sich die bei der Abnahmeprüfung ermittelten Werte Ihrer Röntgenanlage und peripheren Geräte nicht wesentlich verändern und innerhalb der Toleranzen bleiben. Somit bleibt der Bezug zur Ausgangslage erhalten.

  • Durchführung periodischer Konstanzprüfungen gemäß den gültigen ÖNORMEN

  • Überwachung und Erinnerung an fällige Prüfintervalle durch müllermed

  • Dokumentation und Erstellung des Prüfberichts

  • Digitale Bereitstellung aller Prüfberichte über unsere Plattform – jederzeit abrufbar

  • Schulungen zur eigenständigen Durchführung der Konstanzprüfungen

  • Durchführung mit Rücksicht auf den laufenden Patientenbetrieb

 

"Bei der Durchführung der Konstanzprüfungen steht Ihr ungestörter Arbeitsablauf für uns an erster Stelle."

 

Julian Endsdorfer
Experte im Strahlenschutz

 

MAMMOGRAPHIE SCREENING

WIR SIND IHR VERLÄSSLICHER PARTNER

 

In enger Zusammenarbeit mit dem Referenzzentrum für technische Qualitätssicherung (RefZQS) im Brustkrebs­früherkennungs­programm bringen wir unsere langjährige Erfahrung ein, um Sie bei der Umsetzung und Einhaltung des EUREF-Ö Standards (EUREF-TQS) zu unterstützen.
  • Ihr verlässlicher Partner für höchste Qualität.

"Dabei wird ihr System anhand eines reglementierten Prüfverfahrens optimiert, um befundstörende Artefakten, Inhomogenitäten, etc. vorzubeugen."

 

Mario Buljan
Qualitätssicherung

 

MEDIZIN­PHYSIKALISCHE BERATUNG

FÜR SICHEREN STRAHLENSCHUTZ IN IHRER PRAXIS

 

Gemäß § 22 der Medizinischen Strahlenschutzverordnung ist bei strahlendiagnostischen und interventionell-radiologischen Verfahren mit hohen Patientendosen, wie Computertomographie sowie interventioneller Radiologie/Angiographie, die Hinzuziehung von MedizinphysikerInnen verpflichtend.

Wir unterstützen Sie kompetent und praxisnah bei der Einhaltung dieser Vorschriften, um Sicherheit für Patienten und Personal zu gewährleisten.


 

BERATUNG

Wir beraten Sie gerne prompt, persönlich und individuell abgestimmt auf Ihre Anforderungen.

 

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STRAHLENSCHUTZ­TECHNISCHE PROJEKT­BEGLEITUNG

VON DER PLANUNG BIS ZUR BEANTRAGUNG DER BEWILLIGUNG FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT

 

Planungsphase

Bereits in der Planungsphase für Ihr Projekt begleiten wir Sie beratend und stimmen mit Ihnen die voraussichtlich erforderlichen weiteren Schritte ab. Auf Wunsch nehmen wir an orientierenden Begehungen von Räumlichkeiten beim Kunden teil und erörtern die spezifischen baulichen und organisatorischen Optionen.

 

Wir klären diese Fragen gemeinsam mit der Projektleitung und dem Betreiber und nehmen auf Wunsch bereits frühzeitig in der Planungsphase Kontakt mit der zuständigen Behörde auf, um einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten.

 

  • Strahlenschutzgutachten gem. ÖNORM S 5212
  • Aufstellungsplan
  • Nutzstrahlrichtungen
  • Umliegende Räumlichkeiten
  • Vorhandene / geplante Bausubstanz
  • Technische Datenblätter
  • Geplante Betriebsbelasung
Gemeinsam erörtern wir außerdem die Notwendigkeit von weiteren baulichen Strahlenschutzmaßnahmen, wie Türkontaktschalter, Zutrittssperren, Warnlampen und ähnlichem.

Beantragen der Errichtungs­bewilligung

Im Falle der Notwendigkeit einer Errichtungsbewilligung setzen wir für Ihren Kunden ein entsprechendes Antragsschreiben auf und reichen dieses gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.

 

 

Allfällige Detailfragen zum Projekt klären direkt und unmittelbar mit der Behörde und sorgen damit für eine rasche Erledigung und Übermittlung des Bewilligungsbescheides.

Bauphase

Wenn (Um)Bauarbeiten am Strahlenanwendungsraum erforderlich sind, unterstützen wir Sie und die Bauleitung bei der Interpretation der Ergebnisse des Strahlenschutzgutachtens und beraten bei der Umsetzung der baulichen Strahlenschutzmaßnahmen.

 

Auf Wunsch fertigen wir nach Abschluss der Bauarbeiten die für die Erlangung der behördlichen Bewilligung erforderliche Strahlenschutzbauzeichnung an.

Inbetrieb­nahme

Im Zuge der Inbetriebnahme des neuen Röntgengerätes unterstützen wir Sie mit der Durchführung der Abnahmeprüfungen nach den gültigen Normen und durch Anfertigung des Strahlenschutz-Prüfberichtes gem. ÖNORM S 5214-1 (Überprüfung des bautechnischen Strahlenschutzes).

 

Damit die Inbetriebnahme möglichst zügig abgeschlossen wird und der Kunde rasch die Arbeit mit seinem neuen Röntgengerät aufnehmen kann, koordinieren wir die erforderlichen messtechnischen Tätigkeiten nach Möglichkeit so, dass diese direkt im Anschluss an die finalen Einstellungen durch Ihre Techniker und in einem Zuge durchgeführt werden.

Beantragen der Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit

Im Zuge der Inbetriebnahme des neuen Röntgengerätes unterstützen wir Sie mit der Durchführung der Abnahmeprüfungen nach den gültigen Normen und durch Anfertigung des Strahlenschutz-Prüfberichtes gem. ÖNORM S 5214-1 (Überprüfung des bautechnischen Strahlenschutzes).
Damit die Inbetriebnahme möglichst zügig abgeschlossen wird und der Kunde rasch die Arbeit mit seinem neuen Röntgengerät aufnehmen kann, koordinieren wir die erforderlichen messtechnischen Tätigkeiten nach Möglichkeit so, dass diese direkt im Anschluss an die finalen Einstellungen durch Ihre Techniker und in einem Zuge durchgeführt werden.

"Gerne stehen wir beratend und unterstützend für Ihr Projekt zur Seite. Wir unterstützen Sie gerne auch bei der Abstimmung mit den Behörden und der Teilnahme an Bewilligungsverhandlungen und Überprüfungen."

 

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schopf

Fachliche Leitung  Akademie I Projektmanager

Tel:  +43 7282 20797-2810
Mail: andreas.schopf@muellermed.at


 

BERATUNG

Als Familienbetrieb legen wir großen Wert auf persönliche Beratung - individuell, persönlich und genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

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