MEDIZIN­PHYSIKALISCHE BERATUNG

FÜR SICHEREN STRAHLENSCHUTZ IN IHRER PRAXIS

 

Gemäß § 22 der Medizinischen Strahlenschutzverordnung ist bei strahlendiagnostischen und interventionell-radiologischen Verfahren mit hohen Patientendosen, wie Computertomographie sowie interventioneller Radiologie/Angiographie, die Hinzuziehung von MedizinphysikerInnen verpflichtend.

Wir unterstützen Sie kompetent und praxisnah bei der Einhaltung dieser Vorschriften, um Sicherheit für Patienten und Personal zu gewährleisten.


 

BERATUNG

Wir beraten Sie gerne prompt, persönlich und individuell abgestimmt auf Ihre Anforderungen.

 

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