STRAHLENSCHUTZ­TECHNISCHE PROJEKT­BEGLEITUNG

VON DER PLANUNG BIS ZUR BEANTRAGUNG DER BEWILLIGUNG FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT

 

Planungsphase

Bereits in der Planungsphase für Ihr Projekt begleiten wir Sie beratend und stimmen mit Ihnen die voraussichtlich erforderlichen weiteren Schritte ab. Auf Wunsch nehmen wir an orientierenden Begehungen von Räumlichkeiten beim Kunden teil und erörtern die spezifischen baulichen und organisatorischen Optionen.

 

Wir klären diese Fragen gemeinsam mit der Projektleitung und dem Betreiber und nehmen auf Wunsch bereits frühzeitig in der Planungsphase Kontakt mit der zuständigen Behörde auf, um einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten.

 

  • Strahlenschutzgutachten gem. ÖNORM S 5212
  • Aufstellungsplan
  • Nutzstrahlrichtungen
  • Umliegende Räumlichkeiten
  • Vorhandene / geplante Bausubstanz
  • Technische Datenblätter
  • Geplante Betriebsbelasung
Gemeinsam erörtern wir außerdem die Notwendigkeit von weiteren baulichen Strahlenschutzmaßnahmen, wie Türkontaktschalter, Zutrittssperren, Warnlampen und ähnlichem.

Beantragen der Errichtungs­bewilligung

Im Falle der Notwendigkeit einer Errichtungsbewilligung setzen wir für Ihren Kunden ein entsprechendes Antragsschreiben auf und reichen dieses gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.

 

 

Allfällige Detailfragen zum Projekt klären direkt und unmittelbar mit der Behörde und sorgen damit für eine rasche Erledigung und Übermittlung des Bewilligungsbescheides.

Bauphase

Wenn (Um)Bauarbeiten am Strahlenanwendungsraum erforderlich sind, unterstützen wir Sie und die Bauleitung bei der Interpretation der Ergebnisse des Strahlenschutzgutachtens und beraten bei der Umsetzung der baulichen Strahlenschutzmaßnahmen.

 

Auf Wunsch fertigen wir nach Abschluss der Bauarbeiten die für die Erlangung der behördlichen Bewilligung erforderliche Strahlenschutzbauzeichnung an.

Inbetrieb­nahme

Im Zuge der Inbetriebnahme des neuen Röntgengerätes unterstützen wir Sie mit der Durchführung der Abnahmeprüfungen nach den gültigen Normen und durch Anfertigung des Strahlenschutz-Prüfberichtes gem. ÖNORM S 5214-1 (Überprüfung des bautechnischen Strahlenschutzes).

 

Damit die Inbetriebnahme möglichst zügig abgeschlossen wird und der Kunde rasch die Arbeit mit seinem neuen Röntgengerät aufnehmen kann, koordinieren wir die erforderlichen messtechnischen Tätigkeiten nach Möglichkeit so, dass diese direkt im Anschluss an die finalen Einstellungen durch Ihre Techniker und in einem Zuge durchgeführt werden.

Beantragen der Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit

Im Zuge der Inbetriebnahme des neuen Röntgengerätes unterstützen wir Sie mit der Durchführung der Abnahmeprüfungen nach den gültigen Normen und durch Anfertigung des Strahlenschutz-Prüfberichtes gem. ÖNORM S 5214-1 (Überprüfung des bautechnischen Strahlenschutzes).
Damit die Inbetriebnahme möglichst zügig abgeschlossen wird und der Kunde rasch die Arbeit mit seinem neuen Röntgengerät aufnehmen kann, koordinieren wir die erforderlichen messtechnischen Tätigkeiten nach Möglichkeit so, dass diese direkt im Anschluss an die finalen Einstellungen durch Ihre Techniker und in einem Zuge durchgeführt werden.

"Gerne stehen wir beratend und unterstützend für Ihr Projekt zur Seite. Wir unterstützen Sie gerne auch bei der Abstimmung mit den Behörden und der Teilnahme an Bewilligungsverhandlungen und Überprüfungen."

 

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schopf

Fachliche Leitung  Akademie I Projektmanager

Tel:  +43 7282 20797-2810
Mail: andreas.schopf@muellermed.at


 

BERATUNG

Als Familienbetrieb legen wir großen Wert auf persönliche Beratung - individuell, persönlich und genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

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